Warum sind Verkaufstexte für Nahrungsergaenzungsmittel besonders anspruchsvoll?

Nahrungsergänzungsmittel dienen - im Gegensatz zu Arzneimitteln und Medizinprodukten - nicht der ursächlichen Behandlung von Krankheiten, sondern eher der begleitenden oder vorsorglichen Unterstützung der Gesundheit!

 

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage nimmt jeder dritte Deutsche Nahrungsergänzungsmittel wie konzentrierte Vitamine, Naturextrakte oder Kapseln mit Omega-3-Fettsäuren zur Ergänzung seiner Mineral- und Vitalstoffversorgung und gibt dafür bis zu 300 Euro im Jahr aus.

 

Etwa vier Milliarden Euro werden in Deutschland mit Nahrungsergänzungsmitteln umgesetzt. Der Markt wächst jährlich um drei bis fünf Prozent. Der Boom liegt in der „demographischen Entwicklung“ und im steigenden Bewusstsein begründet, Krankheiten mit Nahrungs-ergänzungsmitteln rechtzeitig vorzubeugen.

 

Immer mehr Menschen werden älter und wollen

beim Älterwerden gesund und fit bleiben.

 

Für die Hersteller bedeutet das wachsende Umsätze – aber auch neue Konkurrenz aus der Pharmabranche. Alle wollen ein möglichst großes Stück vom lukrativen Kuchen „Nahrungsergänzung“ abschneiden und ringen deshalb um die Gunst der Verbraucher.

Das Angebot an Nahrungsergänzungsmitteln ist riesig! Es gibt sie als Kapseln, Dragees, Mikropillen oder Brausetabletten.

 

In Apotheken, Drogerien, Supermärkten, Discountern und Reformhäusern finden sich Regale voller rezeptfreier Arznei- und Gesundheitsmittel, die dem Verbraucher das Gefühl geben, durch sie gesünder, aktiver, attraktiver, jünger, lebenslustiger und fitter zu werden. Auch Teleshopping über HSE 24 ist ein wichtiger Absatzkanal.

 

Dazu kommen die zahllosen Versandhandelsangebote im Internet. Hier weiß man oft nicht, wer die Hersteller sind, wo die Mittel herkommen und wie sie genau zusammengesetzt sind. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kann nur Stichproben nehmen.

 

Besonders im internationalen Versandhandel mit asiatischen Produkten kann es Präparate geben, die unerwünschte Stoffe und Verunreinigungen enthalten können. Es ist deshalb dringend davon abzuraten, den vollmundigen Heilsversprechungen und Wunderwirkungen solcher Anbieter zu glauben - gerade dann, wenn es um schwere Krankheiten wie Arthrose und Krebs geht. Beispiele von glücklichen Kunden oder Aussagen nicht näher bezeichneter Fachleute sind oft frei erfunden.

 

Auf allen Nahrungsergänzungsmitteln muss auf der Verpackung oder dem Etikett angegeben werden, wie viele Vitamine und Mineralstoffe im Verhältnis zur Tagesdosis sie je Portion enthalten. Die Hersteller müssen darauf hinweisen, dass die „empfohlene tägliche Verzehrmenge“ nicht überschritten werden darf. Wie viel Vitamin und Mineralstoff das Mittel enthält und wie viel davon am Tag höchstens genommen werden soll, um eine nicht immer harmlos verlaufende Überdosierung zu vermeiden, steht in Deutschland auf jeder Packung.

 

Weder Hersteller noch Händler dürfen in der Werbung oder auf der Verpackung die Heilung von Krankheiten versprechen. Wer es dennoch tut, wird von Pharma- und Chemieunternehmen abgemahnt, um die gesetzlich festgelegte Abgrenzung zu ihren Medikamenten durchzusetzen.

 

Damit sich der Verbraucher im riesigen Angebot der Nahrungsergänzungsmittel besser zurechtfinden und es beurteilen kann, darf nur mit Aussagen geworben werden, die wahr und zutreffend sind und durch wissenschaftliche Daten gestützt werden.

 

Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung und Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln sind nur noch zulässig, wenn sie durch die „Health-Claims-Verordnung“ ausdrücklich zugelassen sind und den Nährwert-Profilen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entsprechen.

 

Beispiele:

 

Calcium > … trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei.“

Vitamin C > … trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei.“

 

Die Verordnung der Kommission (EU) und die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben finden Sie hier. 

 

Wer sich den lukrativen Markt der Nahrungsergänzungsmittel erschließen möchte, sollte sich vorher unbedingt juristischen Rat von einem spezialisierten Rechtsanwalt einholen, um kein Risiko einzugehen. Beispiel:

 

https://www.it-recht-kanzlei.de/ebook-nahrungsergaenzungsmittel.html

https://www.it-recht-kanzlei.de/nahrungsergaenzungsmittel-werbung-verkauf.html 

https://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/health-claims-verordnung.html

https://www.it-recht-kanzlei.de/nahrungsergaenzungsmittel-kennzeichnung-verpackung.html

 

Kaum ein anderes Produkt stellt für einen Verkaufstexter so hohe Anforderungen an seine Professionalität wie die Nahrungsergänzungsmittel. Mit verkaufsstarken Texten soll er einerseits das Nutzenversprechen optimal rüberbringen, damit neue Kunden gewinnen und den Umsatz ankurbeln, andererseits wird er aber durch die Health-Claims-Verordnung in der Wortwahl gleich wieder ausgebremst.

 

Das eine tun und das andere nicht lassen, das ist die hohe Kunst des Verkaufstextens für Nahrungsergänzungsmittel.